Shipping policy

6. Versand und Lieferung

6.1 Die Lieferung erfolgt ausschliesslich innerhalb der Schweiz.

6.2 Die Versandkosten werden separat im Checkout ausgewiesen und vollständig vom Kunden getragen. Sie sind nicht im Produktpreis enthalten.

6.3 Der Versand erfolgt durch die Schweizerische Post. Mit Übergabe der Ware an das Transportunternehmen geht die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung der Ware auf den Kunden über, sofern der Kunde nicht Konsument im Sinne von Art. 185 Abs. 3 OR ist (in diesem Fall trägt der Anbieter die Gefahr bis zur Übergabe an den Kunden).

6.4 Angegebene Liefertermine sind – ausser bei ausdrücklich als “verbindlich” bezeichneten Terminen – unverbindliche Richtwerte, insbesondere bei Vorbestellungen (siehe Ziffer 4). Eine geringfügige Überschreitung des angegebenen Zeitraums berechtigt für sich allein nicht zur Vertragsauflösung oder zu Schadenersatzforderungen; das spätere Eintreffen der Ware allein berechtigt nicht zur Verweigerung der Annahme. Vorbehalten bleiben die gesetzlichen Rechte bei erheblicher, dem Anbieter zurechenbarer Verzögerung.

6.5 Sobald die Sendung dem Transportunternehmen übergeben wurde, erhält der Kunde eine Track & Trace-Nummer zur Sendungsverfolgung. Im Falle eines Paketverlusts während des Transports kann der Kunde bei der Schweizerischen Post ein Nachforschungsbegehren stellen; der Anbieter unterstützt dabei nach Möglichkeit. Die Haftungsverteilung im Falle eines Transportverlusts richtet sich nach Ziffer 6.3.

6.6 Der Kunde ist für die Richtigkeit und Vollständigkeit der im Checkout angegebenen Lieferadresse selbst verantwortlich. Bei Zustellproblemen, Retouren oder Mehrkosten aufgrund einer falsch oder unvollständig angegebenen Adresse trägt der Kunde die daraus entstehenden Kosten (z.B. erneute Versandkosten). Wird eine ordnungsgemäss versandte Sendung ohne berechtigten Grund nicht angenommen oder nicht abgeholt und deshalb an den Anbieter zurückgesendet, können dem Kunden die dadurch tatsächlich entstandenen Rücksendungs- und allfälligen erneuten Versandkosten in Rechnung gestellt werden.

6.7 Erkennbare Transportschäden sollten nach Möglichkeit bereits bei Annahme der Sendung gegenüber dem Zustelldienst vermerkt und dem Anbieter unverzüglich, spätestens innert 5 Tagen nach Erhalt, gemeldet werden, damit allfällige Ansprüche gegenüber dem Transportunternehmen geltend gemacht werden können. Dies berührt die gesetzlichen Gewährleistungsrechte gemäss Ziffer 9 nicht.